Impressum

Mag. Dr. Anna-Katharina Plach
Geschäftsführerin, Medieninhaberin

Langackergasse 5
2191 Gaweinstal

Rechtsform: Einzelunternehmen
UID-Nummer: ATU65839168


Urheberrecht

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Haftung

Es wird keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der auf dieser Seite verfügbaren Inhalte gegeben. Es gilt die allgemeine gesetzliche Haftung. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, übermittelte oder gespeicherte fremde Information zu überwachen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Dienstleistungen von PlachKonzept
1.1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bedingungen:
1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Dienstleistung von PlachKonzept zu verwenden beabsichtigt – der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck, bei dem der Inhalt der Leistung durch PlachKonzept von Bedeutung ist.
1.3. Der Auftraggeber darf die Leistung von PlachKonzept nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Leistung von PlachKonzept für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er/sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen PlachKonzept.
1.4. Wird der Zweck des Auftrages an PlachKonzept nicht bekannt gegeben, so hat PlachKonzept die Bearbeitung nach bestem Wissen zum Zwecke der Information (vgl. Punkt 1.2.) auszuführen.

2. Lektorat, Korrektorat, Transkription.
2.1. Lektorierte, korrigierte Texte und Transkriptionen sind von PlachKonzept, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in maschinenschriftlicher Form auf Papier im Format A4 vorzulegen oder als Microsoft Word Datei digital vorzulegen.
2.2. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
2.3. Die fachliche Richtigkeit des Ausgangstexts fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
2.4. PlachKonzept hat das Recht, den Auftrag an gleichqualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt PlachKonzept jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
2.5. Die gefundene Fehlerquote richtet sich nach der Fehlerquote des Ausgangstextes. Bei einmaligem Lektorat/Korrektorat ist eine Garantie der Fehlerkorrektur von mindestens 60% der im Ausgangstext vorhandenen Fehler gegeben.

3. Texte
3.1.Der Name des Auftragnehmers PlachKonzept darf nur dann bei der Veröffentlichung eines Textes beigesetzt werden, wenn vom Auftraggeber keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen PlachKonzept nicht die Zustimmung gegeben hat.

4. Coaching bei schriftlichen Arbeiten und Schreibtraining
4.1.Die Bewertung und Beurteilung einer schriftlichen Arbeit liegt beim jeweiligen Begutachter. Daher wird durch das Coaching während des Arbeitsprozesses keine spezifische Bewertung garantiert. Es wird eine Basis geschaffen, die die Fähigkeit für selbstständiges Arbeiten und Schreiben bildet.
4.2.Im Laufe des Coaching Prozesses können vom Auftraggeber Fragen per E-Mail oder Telefon gestellt werden. Wenn dieser Vorgang mehr als 5 Minuten in Anspruch nimmt, wird die Zeit nach den vereinbarten Preisen in die Rechnung miteingebunden.
4.3.Wird vom Auftraggeber ein bestimmter Zeitraum als Arbeitszeit gebucht, so wird diese in Rechnung gestellt.
4.4.Wird ein gebuchter Termin oder Zeitraum nicht in Anspruch genommen, so ist dieser 24 Stunden vor Eintritt zu stornieren. Andernfalls wird dieser in Rechnung gestellt.
4.5.Die Gültigkeit eines Coaching Blocks beträgt 10 Wochen. Wenn nicht anders vereinbart oder kein regelmäßiger Kontakt vonseiten des Auftraggebers zustande kommt, verfallen die offenen Stunden. Es wird kein Geld zurückerstattet.

5. Honorare
5.1.Die Honorare (Preise) für die Leistungen von PlachKonzept bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art des Auftrags anzuwenden sind. Lektorat und Korrektorat wird in Seiten anhand der Zeichen (Anschläge) berechnet. 1 Normseite = 1600 Anschläge (exkl. Leerzeichen). Transkriptionen werden anhand der Audiominuten verrechnet. Die übrigen Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart, werden anhand des Aufwands in Stunden berechnet.
5.2.Leistungen, die an Aufwand den Rahmen der Dienstleistung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet.
5.3.Bezüglich Dienstleistungen, die Textbearbeitung betreffen, bildet der Ziel Text (Ergebnis der Dienstleistung), bei Lektorat und Korrektorat der Ausgangstext die Berechnungsbasis.
5.4.Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte.
5.5. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie.

6. Lieferung
6.1.Hinsichtlich der Frist für eine Lieferung der Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von PlachKonzept angenommenen Auftrags, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
6.2.Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 6.1.) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 6.1. erfüllt hat. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
6.3.Wenn die Lieferung per Post abgegeben wird, sind die Kosten und die Gefahren vom Auftraggeber zu tragen.

7. Höhere Gewalt
7.1.Für den Fall der höheren Gewalt hat PlachKonzept den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl PlachKonzept als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch PlachKonzept Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
7.2.Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von PlachKonzept, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend zu beeinträchtigen.
7.3.Die in Punkt 7.2. angeführten Punkte gelten auch im Coaching Prozess für den Auftraggeber. Falls ein befristeter Coaching Vertrag aus den genannten Gründen auf der Seite des Auftraggebers zeitlich nicht eingehalten werden kann, ist dieser zu verlängern.

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
8.1.Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in irgendeiner Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
8.2.Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber PlachKonzept eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist PlachKonzept von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von PlachKonzept behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
8.3.Wenn PlachKonzept die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder Rücktritts- noch Minderungsrecht.
8.4.Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
8.5.Für bearbeitete Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn PlachKonzept Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jeder Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist PlachKonzept ein angemessener Kostensatz für die Korrektur bzw. ein von PlachKonzept in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
8.6.Für die Bearbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung (vgl. Punkt 8.5.).
8.7.Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Mängel anerkannt.
8.8.Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
8.9.Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt PlachKonzept keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
8.10.Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
8.11.Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet PlachKonzept, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
8.12.Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung auf der Seite von PlachKonzept für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen, sofern nicht grobes Verschulden von PlachKonzept vorliegt.

9. Schadenersatz
9.1.Alle Schadenersatzansprüche gegen PlachKonzept sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

10. Urheberrecht
10.1.PlachKonzept ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, das Ausgangsmaterial für die zu erbringenden Leistungen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
10.2.Bei urheberrechtlich geschütztem Material hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck anzugeben. PlachKonzept erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck des Materials entsprechen.
10.3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, PlachKonzept gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Leistung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. PlachKonzept muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverknüpfung hin nicht als Streitgenosse von PlachKonzept dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos halten.

11. Zahlung
11.1.Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Leistung per Banküberweisung oder in bar zu erfolgen. PlachKonzept ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
11.2.Tritt Zahlungsverzug ein, so ist PlachKonzept berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) in Anrechnung gebracht.
11.3.Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und PlachKonzept vereinbarten Zahlungsbedingungen ist PlachKonzept berechtigt, die Arbeit an bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 6.1.). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist die Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird PlachKonzept in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

12. Verschwiegenheitspflicht
12.1.PlachKonzept ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. PlachKonzept hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet PlachKonzept nicht, ausgenommen gei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

13. Gerichtsstand
13.1.Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von PlachKonzept. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen von PlachKonzept oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen PlachKonzept der allgemeine Gerichtsstand von PlachKonzept ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

14. Verbindlichkeiten des Vertrages
14.1.Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.